Am 14. April 2011erfolgte Lesung durch den Deutschen Bundestag zum Mediationsgesetz
Die Bundesregierung hat am Donnerstag, den 14. April 2011 den Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in erster Lesung beraten.
Mit dem Gesetz wird die Mediation in sämtlichen Gerichtswegen sowie vor- und außergerichtlich erstmals in eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die Mediation wird in diesem Gesetz definiert, die Grundregeln des Verfahrens, Freiwilligkeit, Eigenständigkeit, Vertraulichkeit und Allparteilichkeit des Mediators wird aufgeführt. Das Ergebnis der Mediation…
kann für vollstreckbar erklärt werden. Die Prozessordnungen wurden angepasst, so dass die Vorlagerung der Mediation als alternative Lösung der Streitbeilegung als erhebliche Chance gesehen wird, die Auseinandersetzung langfristig befriedigen zu können, um geschäftliche Beziehungen aufrecht zu erhalten.
Eine Studie im Auftrag der EU bezüglich Mediationsverfahren von Unternehmen kamen zu dem Ergebnis, dass die Verfahrensdauer bei Durchführung einer Mediation im Schnitt 1 Jahr kürzer ist als bei der Durchführung eines Gerichtsverfahrens ohne Mediation, die Verfahrenskosten sind durchschnittlich um mehr als 13.000,00 € geringer. Bei einer Befragung von fast 900 Unternehmen, dabei eine Reihe von Unternehmen mit Kliniksausrichtung, die bereits eine Mediation zur Befriedigung eines Konfliktes durchgeführt haben, würden 82 % diese Form der Streitbeilegung empfehlen.
Die Bedeutung der Mediation, als nicht nur kosten- und zeitsparende Alternative zu gerichtlichen Auseinandersetzungen ist durch das Gesetz erheblich gestärkt worden. Der Gesetzgeber ist der internationallen Entwicklung- wenn auch verspätet im Vergleich zu den USA und zahlreichen europäischen Ländern - gefolgt und hat den Fokus auf die Eigenverantwortung unter den Konfliktparteien gelegt. Dies wird langfristig zu einem Umbruch im deutschen Rechtssystem führen.



Die deutsche Gesundheitspolitik wie auch die zunehmende Globalisierung im Bereich Gesundheitswirtschaft stellen deutsche Kliniken und Pflegeeinrichtungen wie auch Fachkräfte vor immer neue Herausforderungen. Entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen ist zunehmend eine ausgewogene Personalstruktur. Der Arbeitnehmermarkt an Ärzten und Pflegekräften hat sich dramatisch verändert und gutes Personal wird hier auf absehbare Zeit eine immer knappere Ressource werden.
[Geschäftsinhaber]
